Junge Menschen unter 25 Jahre, die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen oder deren Eltern Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, haben Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Mehr Informationen findest Du hier: https://stadt.muenchen.de/service/info/leistungen-aus-dem-bildungspaket/1089231/n0/

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